Ihr Personal nutzt KI längst. Nur ungeregelt.
In den meisten Betrieben läuft KI heute über private Konten, ohne Regeln und ohne Wissen darüber, wo die Daten landen. Eine Offerte, eine Kundenliste, ein Arztbericht: hochgeladen ist schnell, zurückholen unmöglich. Das Risiko entsteht nicht durch KI, sondern durch ungeschultes Personal.
Dazu kommt die rechtliche Seite. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz beim Personal, durchgesetzt seit dem 2. August 2026. Für Schweizer Betriebe greift das, sobald Ergebnisse in der EU verwendet werden oder Sie für EU-Auftraggeber arbeiten. Und das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt ohnehin angemessene Sorgfalt beim Umgang mit Personendaten.
Wir verkaufen Ihnen keine Angst. Wir klären im Erstgespräch, ob und wie stark Sie betroffen sind, und schulen dann genau so tief, wie es Ihr Betrieb braucht.